In Arbeitsstätten dürfen keine gesundheitsgefährdende Stoffe emittiert werden. Daher sind Absauganlagen vorzusehen, welche jährlich auf deren Funktionstüchtigkeit zu überprüfen sind.
Unser Haupttätigkeitsbereich liegt hier auf:
-Abgasabsaugungen in Werkstätten
-die Messung von Lackierkabinen und Füllerplätzen
-die Messung von Grubenabsaugungen
-die Messung von Lösemittellager- und Vernetzungsräume
-die Messung von Späneabsaugungen in Tischlerein
Neben den Forderungen via VEXAT, sind vor allem die Bestimmungen der GKV ausschlaggebend.