Wir führen die Abnahmeprüfung (§7 AMVO) sowie die wiederkehrende Prüfung (§8 AMVO) von Arbeitsmitteln durch.
Die gängigsten davon sind:
-Tore
-Hebebühnen und Grubenheber
-Stapler mit/ohne Arbeistkorbeinsatz
-Hubarbeitsbühnen
-Kräne
-Frontlader und Telelader
-Ladebordwände
-Hubladeplattformen an Fahrzeugen (Barrierefreihubeinrichtungen)
-Lastaufnahmemittel wie Greifer, Vakuumheber, …
-alle prüfpflichtigen Anlagen in tabellarischer Form finden Sie hier zum Download.
Stets aktuell und vollständig: die kommentierte Fassung der Arbeitsmittelverordnung in welche kontinuierlich auch sämtliche Rechtssprechungen eingepflegt werden.
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