-Durchführen der Abnahmeprüfung / jährlichen Prüfung (§23) von Parksystemen
-Abwicklung von Fertigstellungsmeldungen (§13) für Parksysteme bei der MA37 – Baupolizei
-Abnahmeprüfung sowie 2-jährige wiederkehrend Prüfung von Toren bei Garagen größer 250m² (§7)
Stets aktuell: die geltende Fassung des Wiener Garagengesetzes
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